Fortbildung
Gibt es innerbetriebliche Fortbildungen mit Anerkennung ?
Werden die Angestellten für externe Fortbildungsstunden freigestellt und werden diese dann auch vom Haus finanziert?
Gibt es einen Fortbildungszuschuss oder auf die Arbeitszeit angerechnete Fortbildungstage?
Hebammen und Entbindungspfleger sind dazu verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Die Fortbildungspflicht dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz, wobei die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde und flankierender wissenschaftlicher Disziplinen zu berücksichtigen sind. Die Inhalte der Fortbildungen sollen evidenzbasiert sein.
Die Vorgaben zum Umfang und zum Nachweis der Fortbildungsstunden sind in der jeweiligen Berufsordnung geregelt.
Darüber hinaus gibt es in den meisten Bundesländern Gesetze, die die Fort- und Weiterbildungsansprüche der Arbeitnehmerin regeln:
Bildungsurlaubsgesetze gibt es
- in Berlin (https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/)
- in Baden- Württemberg (Bildungszeitgesetz )
- in Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz)
- in Bremen (Bremisches Bildungsurlaubsgesetz)
- in Hamburg (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz)
- in Hessen (Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub)
- in Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern)
- in Niedersachsen (Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
- in Nordrhein-Westfalen (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
- in Rheinland-Pfalz (Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung)
- im Saarland (https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BiFreistGSL2010rahmen)
- in Sachsen-Anhalt (Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung)
- in Schleswig-Holstein (Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz)
- in Thüringen (Bildungsfreistellung in Thüringen)
In Bayern und Sachsen bestehen keine Bildungsurlaubsgesetze.